Sachkundenachweis
Ab 1. Jänner 2013 müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund bei der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, anmelden. Diese Meldung hat auch den Sachkundenachweis zu beinhalten. Der Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden. In diesem Vortrag werden folgende Themen behandelt: Wesen und Verhalten von Hunden, Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden, Hundesprache und daraus resultierende Missverständnisse, Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde, Altersspezifische Bedürfnisse von Hunden, Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub, Reise oder Krankheit, Auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei, Auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde, Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden Der Sachkundenachweis ist bei der Anmeldung zum BH-Kurs vorzuweisen und eine Kopie ist der Kursanmeldung beizulegen.